Die Kanzlei

1982 von Rechtsanwalt Günther Obermeier gegründet, ist 1983 Rechtsanwältin Marion Tröger-Obermeier als Partnerin beigetreten. Rechtsanwalt Ralph Geyer ist seit 1993 kanzleizugehörig und seit 2007 Partner.

In der Kanzlei sind derzeit vier Rechts-/Fachanwälte tätig.
Günther Obermeier
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Unternehmensnachfolge
Marion Tröger-Obermeier
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Ralph Geyer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir sind überregional tätig mit vielen Mandaten deutschlandweit. Selbstverständlich kooperieren wir mit Anwälten, die am BGH zugelassen sind, sodass wir auch dort für Ihre qualifizierte Vertretung sorgen können.
Privatpersonen zählen ebenso zu unserer Klientel, wie Unternehmen aller Größenordnungen.

Über unsere Spezialisierung hinaus decken wir, aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und praktischen Tätigkeit, auch andere Rechtsgebiete kompetent ab. Wir sind so in der Lage, rechtsgebietsübergreifende Probleme zu erfassen, zu lösen und Sie umfassend zu beraten.

Das freundliche und kompetente Team unserer Kanzlei unterstützt nicht nur die Rechtsanwälte, sondern sorgt auch dafür, dass der Kontakt zu Ihnen schnell und reibungslos verläuft. So ist gewährleistet, dass Sie gut informiert sind und individuell betreut werden.